Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10 (2 C 37.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9451
BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10 (2 C 37.09) (https://dejure.org/2010,9451)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.2010 - 2 C 30.10 (2 C 37.09) (https://dejure.org/2010,9451)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 2010 - 2 C 30.10 (2 C 37.09) (https://dejure.org/2010,9451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nicht ausreichende Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen des Klägers als Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 152a
    Nicht ausreichende Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen des Klägers als Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10
    In dem Revisionsurteil vom 27. Mai 2010 hat der Senat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Ansprüche kinderreicher Beamter auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich vorgesehenen Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind nach Maßgabe der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300 ) erst ab demjenigen Haushaltsjahr bestehen, in dem der Beamte das gesetzliche Alimentationsdefizit gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht hat.

    Schließlich hat der Senat zugrunde gelegt, dass die Feststellung, ob und in welcher Höhe im jeweiligen Haushaltsjahr ein verfassungswidriges Alimentationsdefizit besteht, aufgrund der Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300 ) zu treffen ist.

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6; stRspr).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10
    - das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner früheren Rechtsprechung (Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 -) erstmals mit der Vollstreckungsanordnung eine gesetzesgleiche Regelung geschaffen habe, die den Beamten unmittelbar Rechte einräume;.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6; stRspr).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2010 - 2 C 30.10
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

    Er nehme auf die Entscheidung des BVerwG vom 28. April 2011 - 2 C 30.10 - Bezug.

    Zu beachten sei weiter auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Urteils des BVerwG vom 28. April 2011 - 2 C 30.10 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

    Er nehme auf die Entscheidung des BVerwG vom 28. April 2011 - 2 C 30.10 - Bezug.

    Zu beachten sei auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Urteils des BVerwG vom 28. April 2011 - 2 C 30.10 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 C 30.10 (2 C 37.09) -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2011 - 1 A 426/09 - und vom 7. September 2011 - 1 A 1405/09 -.
  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 A 1.14

    Anspruch auf rechtliches Gehör hinsichtlich der UVP-Pflicht des Vorhaben nach dem

    Sie schützt aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens davor, dass die ergangene Entscheidung ohne Weiteres wieder in Frage gestellt werden kann (Beschluss vom 3. Mai 2011 a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 2 C 30.10 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 30.08.2010 - 2 B 45.10

    Sonderzuwendung für das Kalenderjahr 2004

    Denn einen Anspruch darauf, dass das Gericht einer Rechtsmeinung folgt, gibt Art. 103 Abs. 1 GG ebenso wenig (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 m.w.N.) wie einen Anspruch auf Berücksichtigung von nach formellem oder materiellem Recht unerheblichem Vortrag (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145 , vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 2 C 30.10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22

    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde;

    bb) Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist das Kriterium der Schwere des Dienstvergehens (BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13, 20; Urteil vom 23.2.2012 - BVerwG 2 C 30.10 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 A 172/09

    Gewährung von Mindestleistungen nach § 13c USG

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. August 2010- 2 C 30.10 -, juris, Rn. 3, m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht